Hauptmenü

Tiertransporte

Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden, vor allem wenn die Transporte in das sogenannte EU-Ausland exportiert werden. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit für die Behörden, lange Tiertransporte grundsätzlich zu verbieten. Dies gilt auch für Transporte in Drittstaaten, also Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Das MSGIV spricht sich klar und unmissverständlich für eine Verbesserung des Tierschutzes insbesondere bei langen Transporten aus. Deshalb stellen wir hohe Ansprüchen an die Abfertigung von Tiertransporten, so muss immer sichergestellt sein, dass die Tiere auf dem Weg regelmäßig entladen, getränkt und gefüttert werden und sich ausreichend erholen können. Eine tierschutzgerechte Versorgung der Tiere muss bis zum Zielort gewährleistet sein, auch wenn dieser nicht in der EU liegt. So müssen Transportunternehmer und Organisatoren der Transporte bei jeder Anmeldung eines Tiertransports zwingend Ruheorte und Versorgungsstellen im Drittland nachvollziehbar und sicher belegen.

Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, kann zu besonderen Belastungen der Tiere führen. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher soweit wie möglich vermieden werden, vor allem wenn die Transporte in das sogenannte EU-Ausland exportiert werden. Die nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch nicht die Möglichkeit für die Behörden, lange Tiertransporte grundsätzlich zu verbieten. Dies gilt auch für Transporte in Drittstaaten, also Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Das MSGIV spricht sich klar und unmissverständlich für eine Verbesserung des Tierschutzes insbesondere bei langen Transporten aus. Deshalb stellen wir hohe Ansprüchen an die Abfertigung von Tiertransporten, so muss immer sichergestellt sein, dass die Tiere auf dem Weg regelmäßig entladen, getränkt und gefüttert werden und sich ausreichend erholen können. Eine tierschutzgerechte Versorgung der Tiere muss bis zum Zielort gewährleistet sein, auch wenn dieser nicht in der EU liegt. So müssen Transportunternehmer und Organisatoren der Transporte bei jeder Anmeldung eines Tiertransports zwingend Ruheorte und Versorgungsstellen im Drittland nachvollziehbar und sicher belegen.


Fragen und Antworten zum Thema Tiertransporte

  • Was hat das MSGIV zur Verbesserung der Lage getan?

    Brandenburg hat im März 2020, im August 2020 und zuletzt im Februar 2021 die Anforderung an die Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Tiertransporten per Erlass konkretisiert. Generell ist vor der Abfertigung von langen Tiertransporten eine so genannte Plausibilitätsprüfung, zum Beispiel über vorhandene Versorgungsstellen auf der Route, vorzunehmen.

    Darüber hinaus stehen wir mit den einzelnen Bundesländern und dem Bund in ständigem Austausch, um gemeinsam eine Lösung im Sinne des Tierwohls zu treffen.

    Brandenburg hat sich an einer Bundesratsinitiative beteiligt, um die fachlichen und fachrechtlichen Grundvoraussetzungen zu definieren, unter welchen Tiertransporte in Drittstaaten überhaupt noch zugelassen werden.

    Das Land Brandenburg wird 2021 die Bearbeitung von Tiertransporten personell verstärken.

    Brandenburg hat im März 2020, im August 2020 und zuletzt im Februar 2021 die Anforderung an die Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Tiertransporten per Erlass konkretisiert. Generell ist vor der Abfertigung von langen Tiertransporten eine so genannte Plausibilitätsprüfung, zum Beispiel über vorhandene Versorgungsstellen auf der Route, vorzunehmen.

    Darüber hinaus stehen wir mit den einzelnen Bundesländern und dem Bund in ständigem Austausch, um gemeinsam eine Lösung im Sinne des Tierwohls zu treffen.

    Brandenburg hat sich an einer Bundesratsinitiative beteiligt, um die fachlichen und fachrechtlichen Grundvoraussetzungen zu definieren, unter welchen Tiertransporte in Drittstaaten überhaupt noch zugelassen werden.

    Das Land Brandenburg wird 2021 die Bearbeitung von Tiertransporten personell verstärken.

  • Bedeuten die Erlasse des MSGIV ein Verbot von Rinderexporten nach und durch Russland oder andere Drittstaaten?

    Die Erlasse des MSGIV sind Weisungen an die Landkreise als vollzugsberechtigte Behörden. Durch die Erlasse des MSGIV an die nachgeordneten Behörden wird die Rechtsauffassung konkretisiert und dafür Sorge getragen, dass die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter einen einheitlichen Vollzug in der Abfertigung von Tiertransporten gestalten. Liegen im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vor, dass ein Transport der Tiere auf einer Route nicht rechtskonform durchführbar ist, ist die Genehmigung zu versagen. Die Erlasse bedeuten kein Exportverbot. Ein generelles Verbot von Tiertransporten ist rechtlich nicht zulässig.

    Die Erlasse des MSGIV sind Weisungen an die Landkreise als vollzugsberechtigte Behörden. Durch die Erlasse des MSGIV an die nachgeordneten Behörden wird die Rechtsauffassung konkretisiert und dafür Sorge getragen, dass die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter einen einheitlichen Vollzug in der Abfertigung von Tiertransporten gestalten. Liegen im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte vor, dass ein Transport der Tiere auf einer Route nicht rechtskonform durchführbar ist, ist die Genehmigung zu versagen. Die Erlasse bedeuten kein Exportverbot. Ein generelles Verbot von Tiertransporten ist rechtlich nicht zulässig.

  • Warum können die Landkreise auch nach den Erlassen des MSGIV weiter abfertigen?

    Ein generelles Verbot von Tiertransporten ist rechtlich nicht zulässig. Allerdings stellt der Europäische Gerichtshof sehr hohe Anforderungen an die Durchführung von Tiertransporten in Drittstaaten. Organisatoren von Tiertransporten müssen wirklichkeitsnahe Angaben machen, die darauf schließen lassen, dass auch auf den Beförderungsabschnitten außerhalb der EU die Anforderungen des Europarechts eingehalten werden. Diese hohen Anforderungen werden durch die Erlasse des MSGIV konkretisiert. Erfüllen die Transportunternehmer diese Anforderungen, muss die zuständige Veterinärbehörde den Transport genehmigen, weil die EU Transportverordnung ein generelles Verbot nicht vorsieht. Nur in begründeten Fällen kann der Transport durch das Veterinäramt versagt werden.

    Ein generelles Verbot von Tiertransporten ist rechtlich nicht zulässig. Allerdings stellt der Europäische Gerichtshof sehr hohe Anforderungen an die Durchführung von Tiertransporten in Drittstaaten. Organisatoren von Tiertransporten müssen wirklichkeitsnahe Angaben machen, die darauf schließen lassen, dass auch auf den Beförderungsabschnitten außerhalb der EU die Anforderungen des Europarechts eingehalten werden. Diese hohen Anforderungen werden durch die Erlasse des MSGIV konkretisiert. Erfüllen die Transportunternehmer diese Anforderungen, muss die zuständige Veterinärbehörde den Transport genehmigen, weil die EU Transportverordnung ein generelles Verbot nicht vorsieht. Nur in begründeten Fällen kann der Transport durch das Veterinäramt versagt werden.

  • Welchen Einfluss hat das MSGIV auf die abfertigenden Landkreise in Bezug auf Tiertransporte?

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben im Bereich der Tiertransporte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 1 Abs. 3 Tierschutzzuständigkeitsverordnung). Das MSGIV ist in diesem Bereich als oberste Landesbehörde Sonderaufsichtsbehörde. Nach § 8 Ordnungsbehördengesetz steht dem MSGIV das Recht zu, sich über die Angelegenheiten der Sonderordnungsbehörden, also der zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte, unterrichten zu lassen. Das MSGIV kann also Transportunterlagen anfordern, eine Berichtspflicht von Seiten der Landkreise gibt es zurzeit nicht.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben im Bereich der Tiertransporte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 1 Abs. 3 Tierschutzzuständigkeitsverordnung). Das MSGIV ist in diesem Bereich als oberste Landesbehörde Sonderaufsichtsbehörde. Nach § 8 Ordnungsbehördengesetz steht dem MSGIV das Recht zu, sich über die Angelegenheiten der Sonderordnungsbehörden, also der zuständigen Ämter der Landkreise und kreisfreien Städte, unterrichten zu lassen. Das MSGIV kann also Transportunterlagen anfordern, eine Berichtspflicht von Seiten der Landkreise gibt es zurzeit nicht.

  • Warum werden besonders viele Tiertransporte aus Brandenburg nach oder über Russland abgefertigt?

    Brandenburg liegt geographisch verkehrsgünstig zu den befahrenen Routen in Richtung Osten. Zudem sind nach der Wende 1990 viele große Rinderbetriebe abgewickelt worden, so blieben leerstehende Stallanlagen zurück, die günstig veräußert wurden. Unternehmer errichteten daraus Sammelstellen für Rinder zur Weiterleitung in den Export. So hat sich über die Jahre ein Standortfaktor für Tiertransporte in den Osten Europas entwickelt.

    Brandenburg liegt geographisch verkehrsgünstig zu den befahrenen Routen in Richtung Osten. Zudem sind nach der Wende 1990 viele große Rinderbetriebe abgewickelt worden, so blieben leerstehende Stallanlagen zurück, die günstig veräußert wurden. Unternehmer errichteten daraus Sammelstellen für Rinder zur Weiterleitung in den Export. So hat sich über die Jahre ein Standortfaktor für Tiertransporte in den Osten Europas entwickelt.

  • Warum kann das MSGIV als oberste Aufsichtsbehörde Transporte in Drittstaaten nicht einfach verbieten?

    Dem MSGIV, wie allen anderen bundesweiten obersten Landesbehörden, fehlt die gesetzliche Grundlage für ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten. Die VO (EG) 1/2005 sieht ein generelles Transportverbot nicht vor. Vielmehr muss jeder Transport auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden. Nur für den einzelnen Transport kann eine beantragte Genehmigung versagt werden, wenn die rechtlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingehalten werden. Darüber hinaus würde ein Exportstopp die Situation nicht lösen, sondern nur EU-weit verschieben. Aus Sicht des MSGIV ist eine EU-weite Lösung - etwa durch Novellierung der EU-Transportverordnung - nötig. Um das Ziel einer EU-weiten Lösung proaktiv zu verfolgen, arbeiten wir eng mit den einzelnen Bundesländern, dem BMEL und dem im Juni 2020 eingerichteten Untersuchungsausschuss des Europa Parlamentes zusammen.

    Dem MSGIV, wie allen anderen bundesweiten obersten Landesbehörden, fehlt die gesetzliche Grundlage für ein Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten. Die VO (EG) 1/2005 sieht ein generelles Transportverbot nicht vor. Vielmehr muss jeder Transport auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden. Nur für den einzelnen Transport kann eine beantragte Genehmigung versagt werden, wenn die rechtlich vorgeschriebenen Bedingungen nicht eingehalten werden. Darüber hinaus würde ein Exportstopp die Situation nicht lösen, sondern nur EU-weit verschieben. Aus Sicht des MSGIV ist eine EU-weite Lösung - etwa durch Novellierung der EU-Transportverordnung - nötig. Um das Ziel einer EU-weiten Lösung proaktiv zu verfolgen, arbeiten wir eng mit den einzelnen Bundesländern, dem BMEL und dem im Juni 2020 eingerichteten Untersuchungsausschuss des Europa Parlamentes zusammen.

  • Was ist das TRAde Control and Expert System (TRACES) und hat das MSGIV Zugriff darauf?

    TRACES ist eine webbasierte Datenbank, in der alle lebenden Tiere und Waren erfasst werden. Im Fall von Tiertransporten werden hier alle innergemeinschaftlichen Tiertransporte, Importe und auch Exporte in Drittländer erfasst, um eine Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen innerhalb Europas zu ermöglichen. Aufgrund der Datenhoheit der Landkreise, die Daten zu Tiertransporten in TRACES einstellen, kann das Ministerium die Daten einsehen, jedoch nicht frei über die Daten verfügen. Die Verwendung der Daten aus dem TRACES-System bedarf immer die Beteiligung der einzelnen Landkreise.

    TRACES ist eine webbasierte Datenbank, in der alle lebenden Tiere und Waren erfasst werden. Im Fall von Tiertransporten werden hier alle innergemeinschaftlichen Tiertransporte, Importe und auch Exporte in Drittländer erfasst, um eine Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen innerhalb Europas zu ermöglichen. Aufgrund der Datenhoheit der Landkreise, die Daten zu Tiertransporten in TRACES einstellen, kann das Ministerium die Daten einsehen, jedoch nicht frei über die Daten verfügen. Die Verwendung der Daten aus dem TRACES-System bedarf immer die Beteiligung der einzelnen Landkreise.